Die Zugänglichkeit und Attraktivität des Fahrradparkens, besonders auch in Bestandsquartieren, ist einer der Haupthebel zur Förderung des Radverkehrs.
Hierfür muss geprüft werden, ob es möglich ist, besonders an Zielorten, beispielsweise Kfz-Parkstände im öffentlichen Raum entsprechend umzunutzen, um überdachte Fahrradbügel oder abschließbare Boxen zur Verfügung zu stellen. Fahrradboxen werden über Sondernutzungsanträge möglich. Ihren Ursprung haben die sogenannten Fahrradhäuschen in Hamburg, aber auch die Stadt Düsseldorf (über Sondernutzungsanträge) nutzt das Konzept erfolgreich.
Weiterführende Links:
Stadt Düsseldorf: Düsseldorfer Fahrradhäuschen (hier abrufbar)
Mit Infos zu Rahmenbedingungen, Genehmigungen sowie Hinweisen zur Errichtung.