Ich bewege das Quartier, indem ich eine Fahrradstraße einrichte.

So funktioniert's

Auf Fahrradstraßen sind Radfahrerinnen und Radfahrer bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Eine Anordnung von Fahrradstraßen auf Grundlage geltenden Rechts ohne große infrastrukturelle Maßnahmen auf Nebenstraßen möglich – eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße. Durch die Bevorrechtigung des Radverkehrs und die Reduzierung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h ist die Anordnung einer Fahrradstraße insbesondere als Elemente der Verkehrssicherung (u.a. vor verkehrliche sensiblen Einrichtungen) und als Teil einer Radverkehrsförderung (u.a. Radroute) zu empfehlen. Dabei sollte die Fahrradstraße innerhalb eines Radverkehrsnetzes gedacht und angeordnet werden. Darüber hinaus kann die Fahrradstraße eine geeignete Maßnahme für die Schulwegsicherung sein.

 
Weiterführende Links:


Senatsverwaltung Leitfaden zur Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin

Leitfaden des ADFC zu Fahrradstraßen

Leitfaden des ADFC zu Fahrradstraßen und weiteren Elementen der Radverkehrsführung

Das bringt's fürs Quartier

Die Fahrradstraße ist ein starkes Symbol für eine Bevorzugung des Radverkehrs im Straßenraum. Hierdurch wird die Gefährdung von Radfahrenden durch die klare Regelung und die Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite reduziert. Durch die Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf den notwendigen Quell- und Zielverkehr trägt dies zu einer Beruhigung des motorisierten Verkehrs und zur Attraktivierung des Radverkehrs bei – insbesondere von unsicheren bzw. noch ungeübten Radfahrenden.

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